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Nestler Verwertung & Recycling

Wir entsorgen, verwerten bzw. beseitigen gefährliche und nicht gefährliche Abfälle aller Art und führen diese wenn möglich dem Wirtschaftskreislauf wieder zu. Nachfolgend möchten wir Ihnen ein paar Hinweise zur Zuordnung von Abfällen und Abfallgemischen geben, damit diese schon am Ort der Entstehung richtig deklariert, getrennt und verladen werden. Dies erspart Ihnen ggf. Kosten für eine zusätzliche Sortierung dieser Abfälle. In der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind alle Abfälle/Abfallgemische gelistet.

Haben Sie Fragen zur richtigen Abfallentsorgung oder wünschen nähere Informationen zum Thema Verwertung & Recycling, dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!

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Der Begriff „Gefährlicher Abfall“ beschreibt verschiedene Abfallarten mit festgelegten Gefährlichkeitsmerkmalen. Sie stellen eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. Für gefährliche Abfälle existieren spezielle Entsorgungswege und -verfahren. Diese gewährleisten eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe. Weitere Informationen zu gefährlichen Abfällen, dem richtigen Umgang mit diesen sowie Nachweis und Verbleib finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes.

Nachfolgend finden Sie einen Auszug mit den gängigsten Abfallarten, welche wir annehmen oder bei Ihnen abholen. Bitte beachten Sie die zu den Abfällen aufgeführten Annahmekriterien. Bei Nichtbeachtung können gegebenenfalls weitere Kosten für die Sortierung der Abfälle in Rechnung gestellt werden, bzw. kann auch die Annahme, bzw. die Abholung der Abfälle verweigert werden.

Nach der Altholz-Verordnung werden anfallende Holzabfälle in verschiedene Kategorien unterteilt.

Kategorie I: Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt ist.
Kategorie II: Verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung (z.B. PVC) und ohne Holzschutzmittel.

Dazu zählen: Paletten aus Vollholz | Transportbehälter | Kisten aus Holz | Möbel und Verschnitt | Bauholz | Spanplatten

Ausgeschlossenen sind: alle anderen Arten von Abfällen

Zu beachten ist:
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Nach der Altholz-Verordnung werden anfallende Holzabfälle in verschiedene Kategorien unterteilt.

Kategorie III:Altholz mit halogen-organischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

Dazu zählen: Paletten mit Verbundmaterialien | Möbel mit Beschichtungen

Ausgeschlossenen sind: alle anderen Arten von Abfällen

Zu beachten ist:
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Nach der Altholz-Verordnung werden anfallende Holzabfälle in verschiedene Kategorien unterteilt.

Kategorie IV:Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI, AII oder AIII zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.

Dazu zählen:Behandeltes Holz (Holzschutzmittel) | Bahnschwellen | Brandholz | Lichtmasten | Imprägnierte Hölzer | Holzfensterrahmen

Ausgeschlossenen sind: alle anderen Arten von Abfällen

Zu beachten ist:
+ Altholz der Kategorie IV ist gefährlicher Abfall, bitte separat von anderen Abfällen lagern.
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
+ Sie benötigen ggf.einen Entsorgungsnachweis!

fallen in Gewerbebetrieben, auf Baustellen aber auch in privaten Haushalten an.

Dazu zählen: Verpackungen aus Metall | Armierungseisen | Kabelreste | Schrauben

Ausgeschlossenen sind: Alle anderen Abfälle

150104 - Verpackungen aus Metall
170405 - Eisen und Stahl
170407 - gemischte Metalle
170411 - Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 170410 fallen
200140 - Metalle

Fahrzeugreifen fallen im Gewerbe aber auch privaten Haushaltungen an.

Dazu zählen: PKW-Reifen | LKW-Reifen | Reifen mit und ohne Felge

Ausgeschlossenen sind: Alle anderen Abfälle | Fahrradreifen

Asbest wurde größtenteils als temperaturfester Dämmstoff und als Zuschlagsstoff für Baustoffe verwendet.

Beispiele für Baustoffe sind: Asbestzement | Fassadenverkleidung | Eternit-/Welleternitplatten | Blumenkästen | Rohre und Sanitärwände

Ausgeschlossenen sind: Alle anderen Abfälle

Zu beachten ist:
+ Der Asbestabfall muss staubfrei in Big Bags verpackt und beschriftet sein.
+ Es handelt sich um gefährlichen Abfall, die mechanische Behandlung ist nicht zulässig, wir empfehlen Atem- und Mundschutz zu tragen. Wir verweisen auf die TRGS519.
+ Sie benötigen ggf.einen Entsorgungsnachweis!

ist ein Abfallgemisch, bestehend aus mineralischen und nicht mineralischen Abfällen die auf Baustellen anfallen.

Dazu zählen: Tapetenreste | Kabel und Rohre | Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne | Metalle wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper | Fensterrahmen mit Glasresten | Türen + Fenster |  Kunststoffe | Verpackungen

Ausgeschlossenen sind: Sonderabfälle | biologische Abfälle aller Art | teerhaltige Dachpappe | asbesthaltige Abfälle | Hausmüll | Styropor | gefährliche Isolier- und Dämmstoffe | Farb- und Lackeimer | Flüssige Stoffe | Chemikalien, explosive, ätzende sowie leicht entzündliche Stoffe | Gips- und Gipskartonplatten

Zu beachten ist:
+ Die Kantenlänge des Abfalls darf maximal 1 m betragen.
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Betonabfälle bestehen ausschließlich aus dem Gemisch von Sand/Kies, Zement und Wasser. Armierungen (Bewehrung) können enthalten sein.

Ausgeschlossenen sind: Betonteile größer 0,8 m x 0,8 m x 0,3 m | Bauschutt | Bodenaushub | Sand, Kies oder Lehm | Gas- oder Porenbeton | Dachziegel | Strohmatten und Rabitzdrahtwände | Holzreste Gips- und Gipskartonplatten | Betonteile mit Styropor- und/oder Teeranhaftungen | Glasreste

Zu beachten ist:
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
+ Die Abmessungen des Abfalls betragen maximal 0,8 m x 0,8 m x 0,3 m.
+ Enthält der Abfall nicht ausschließlich Beton, wird der Abfall mindestens nach Bauschutt abgerechnet.

Betonabfälle bestehen ausschließlich aus dem Gemisch von Sand/Kies, Zement und Wasser. Armierungen (Bewehrung) können enthalten sein.

Ausgeschlossenen sind: Bauschutt | Bodenaushub | Sand, Kies oder Lehm | Gas- oder Porenbeton | Dachziegel | Strohmatten und Rabitzdrahtwände | Holzreste Gips- und Gipskartonplatten | Betonteile mit Styropor- und/oder Teeranhaftungen | Glasreste

Zu beachten ist:
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
+ Enthält der Abfall nicht ausschließlich Beton, wird der Abfall mindestens nach Bauschutt abgerechnet.

Verwendung findet sie als Feuchtigkeitssperre in Gebäuden und Dachkonstruktionen. Unterschieden wird in bituminöse und teerhaltige Dachpappe. Für den Entsorgungsweg und die entstehenden Kosten sind die Zusammensetzung und Schadstoffgehalte wichtig.

Kriterien sind: teerfrei | asbestfrei | KMF-frei (künstliche Mineralfasern)

Ausgeschlossenen sind: Größere Anhaftungen | Alle anderen Abfälle

Zu beachten ist:
+ Es muss eine Deklarationsanalyse hinsichtlich der Nichtgefährlichkeit vorliegen oder kostenpflichtig erstellt werden, ansonsten wird der Abfall als teerhaltige Dachpappe angenommen.
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
+ Die Kantenlänge des Abfalls darf maximal 1 m betragen.

Verwendung findet sie als Feuchtigkeitssperre in Gebäuden und Dachkonstruktionen. Unterschieden wird in bituminöse und teerhaltige Dachpappe Für den Entsorgungsweg und die entstehenden Kosten sind die Zusammensetzung und Schadstoffgehalte wichtig.

Kriterien sind: asbestfrei | KMF-frei (künstliche Mineralfasern)

Ausgeschlossenen sind: Größere Anhaftungen | Alle anderen Abfälle

Zu beachten ist:
+ Liegt keine Deklarationsanalyse hinsichtlich der Nichtgefährlichkeit vor, wird der Status als teerhaltige Dachpappe angenommen.
+ Es muss eine Deklarationsanalyse hinsichtlich der Freiheit von Asbest vorliegen oder kostenpflichtig erstellt werden.
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
+ Die Kantenlänge des Abfalls darf maximal 1 m betragen.
+ Teerhaltige Dachpappe ist gefährlicher Abfall, bitte separat von anderen Abfällen lagern.
+ Sie benötigen ggf.einen Entsorgungsnachweis!

Asbest wurde größtenteils als temperaturfester Dämmstoff und als Zuschlagsstoff für Baustoffe verwendet.

Beispiele für Dämmmaterial sind: Mineralwolle in Gebäuden | Rohrverkleidungen

Ausgeschlossenen sind: Alle anderen Abfälle

Zu beachten ist:
+ Der Asbestabfall muss staubfrei in mitgelieferten KMF-Säcken verpackt und beschriftet sein.
+ Es handelt sich um gefährlichen Abfall, die mechanische Behandlung ist nicht zulässig, wir empfehlen Atem- und Mundschutz zu tragen. Wir verweisen auf die TRGS519.
+ Sie benötigen ggf.einen Entsorgungsnachweis!

besteht ausschließlich aus Aushub von Boden aus dem Erdreich.

Dazu zählen: Mutterboden | Sand | Erde | Lehm | Kies | Naturstein

Ausgeschlossenen sind: alle anderen Arten von Abfällen

Zu beachten ist:
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
+ Die Kantenlänge des Abfalls darf maximal 1 m betragen.

entstehen beim Neubau, Ausbau oder Abbruch von Gebäuden.

Dazu zählen: Gasbetonblöcke | Steine | Fertigbauteile | Deckenplatten

Ausgeschlossenen sind: alle anderen Arten von Abfällen

Zu beachten ist:
+ Die Kantenlänge des Abfalls darf maximal 1 m betragen.
+ Enthält der Abfall nicht ausschließlich Gas- und Porenbeton wird nach Baumischabfall abgerechnet.
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

entsteht in Gärten und Parkanlagen welche als kompostierbarer Grünabfall bezeichnet werden.

Dazu zählt: Grün- und Strauchschnitt | Äste und Wurzeln | Sträucher und kleine Bäume

Ausgeschlossenen sind: Baumstubben | Wurzeln und Baumstämme ab 0,15 m Durchmesser oder über 1 m Länge (Fraktion Altholz A I/II)

Zu beachten ist:
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
+ Die Kantenlänge des Abfalls darf maximal 1 m betragen.

sind Abfälle aus Industriebetrieben, produzierendem Gewerbe, Handel und Dienstleistung.

Dazu zählen: Gemischte Verpackungen | Holzschnittreste | Pappe, Papier und Kartonagen | Papiersäcke | Büroabfälle (ohne Nassanteile) | Glas (geringem Anteil) | Verpackungsstyropor (geringem Umfang) | Metall | Textilien | Folien mit Restanhaftungen | Kunststoffsäcke- und Eimer (restentleert) | Umreifungsbänder | Entsprechende Produktionsabfälle |

Ausgeschlossenen sind: Dachpappe | Dämmstoffe | asbesthaltige Baustoffe | Kühlgeräte und Monitore (Elektronikschrott) | Gewerbeabfall mit Nassanteilen (hausmüllähnlicher Gewerbeabfall 200301) | Speisereste, organische Abfälle, Tierkadaver (K-Abfälle) | Gartenabfälle und Grünschnitt | Verpackungen mit dem Grünen Punkt | Sonderabfall wie Batterien, Farben, Lacke u. Chemikalien | Flüssige Abfälle | Abfälle aus Renovierungs- und Umbaumaßnahmen | mineralische Abfälle wie Bauschutt/Beton/Erde/Keramik | Altreifen

Zu beachten ist:
+ für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen

entstehen beim Neubau, Ausbau oder Abbruch von Gebäuden.

Dazu zählen: Gipskartonplatten | Gips-/Spachtelabfälle | Reste von Unterbau/Profile

Ausgeschlossenen sind: alle anderen Arten von Abfällen | speziell Porenbeton (Ytong)

Zu beachten ist:
+ Enthält der Abfall nicht ausschließlich Gipsmaterialien wird nach Baumischabfall abgerechnet.
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
+ Die Kantenlänge des Abfalls darf maximal 1 m betragen.

fällt im Gewerbe, auf Baustellen sowie in privaten Haushaltungen an.

Dazu zählen: Autoscheiben | Drahtglas | Flaschen

Ausgeschlossenen sind: Alle anderen Abfälle

Die künstlich hergestellten Fasern aus Glas werden z.B. in der Datenübertragung oder der Herstellung von Glasfaser-Kunststoff-Verbunden (GFK) verwendet.

Dazu zählen: Bauteile | Produktionsausschuss

Ausgeschlossenen sind: Alle anderen Abfälle

Zu beachten ist:
+ Der Abfall darf nicht als Hohlkörper angeliefert werden.
+ Die Kantenlänge des Abfalls darf maximal 1,5 m betragen

Verwendung als nicht brennbarer Dämmstoff für Gebäude, hergestellt aus künstlichen Mineralfasern.

Kann in folgenden Formen angenommen werden: Matten | Vlies | Flocken | Platten

Ausgeschlossenen sind: Größere Anhaftungen | Alle anderen Abfälle

Zu beachten ist:
+ Liegt keine Deklarationsanalyse hinsichtlich der Nichtgefährlichkeit vor, wird der Status als gefährliche Mineralwolle angenommen.
+ Die Mineralwolle muss in den mitgelieferten KMF-Säcken verpackt sein.
+ Mineralwolle welche als gefährlicher Abfall eingestuft ist, bitte separat von anderen Abfällen lagern.
+ Sie benötigen ggf.einen Entsorgungsnachweis!

Verwendung als nicht brennbarer Dämmstoff für Gebäude, hergestellt aus künstlichen Mineralfasern (Stein- und Glaswolle).

Kann in folgenden Formen angenommen werden: Matten | Vlies | Flocken | Platten

Ausgeschlossenen sind: Größere Anhaftungen | Alle anderen Abfälle

Zu beachten ist:
+ Es muss eine Deklarationsanalyse hinsichtlich der Nichtgefährlichkeit vorliegen oder kostenpflichtig erstellt werden, ansonsten wird der Abfall als gefährliche Mineralwolle angenommen.
+ Die Mineralwolle muss in den mitgelieferten KMF-Säcken verpackt sein.

fällt in Gewerbebetrieben, auf Baustellen aber auch in privaten Haushalten an.

Dazu zählen: Zeitungen, Zeitschriften, Bücher | Kartonagen | Verpackungen aus Pappe

Ausgeschlossenen sind: Alle anderen Abfälle | Blaupapier | gewachstes Papier | Tetrapack`s

Im Bereich der Dach- und Fassadendämmung wird Dämmmaterial aus Polystyrol und Styropor eingesetzt.

Dazu zählen: Deckenverkleidungen | Styroporplatten zur Fassadendämmung | Isolierbehälter

Ausgeschlossenen sind: Alle anderen Abfälle | HBCD-haltiges Styropor/Polystyrol | Material mit Anhaftungen

Zu beachten ist:
+ Annahme nur mit Deklarationsanalyse bezogen auf HBCD, ansonsten Annahme, Entsorgung und Abrechnung als HBCD-haltiges Styropor/Polystyrol.
+ Wenn Material nicht sortenrein angeliefert wird, muss das zugehörige Datenblatt vorliegen.
+ Verpackungen müssen frei von Anhaftungen sein.
+ Abfallannahme nur in transparenten PE-Säcken.

Zum Schutz werden viele Produkte und Bauteile durch geschäumte Verpackungen aus Polystyrol und Styropor geschützt.

Dazu zählen: Eckenschutz | Verpackungen | Formteile für Produkte

Ausgeschlossenen sind: Alle anderen Abfälle | Speziell Dämmung aus Styropor und Polystyrol | Verpackungen mit Anhaftungen

Zu beachten ist:
+ Verpackungen müssen frei von Anhaftungen sein.
+ Abfallannahme nur in transparenten PE-Säcken.

entsteht in Gärten und Parkanlagen welche als kompostierbarer Grünabfall bezeichnet werden.

Dazu zählt: Rasenschnitt | Stroh | Heu | Laub | Unkraut

Ausgeschlossenen sind: alle anderen Arten von Abfällen | speziell Küchen- und Speisereste

Zu beachten ist:
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
+ Belassen Sie diese Abfälle nicht zu lange im Container, da hiervon massive Geruchsbelästigungen ausgehen können.

fällt bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungs- und Kellerauflösungen an.

Dazu zählen: Möbel und Hausrat | Matratzen | Teppiche Bodenbeläge | Fenster und Türen | Kunststoffe | Metalle

Ausgeschlossenen sind: Dachpappe, Dämmstoffe, asbesthaltige Baustoffe | Kühlgeräte und Monitore | Hausmüll mit Nassanteilen | Gartenabfälle | Verpackungen mit dem Grünen Punkt | Sonderabfall wie Batterien, Farben, Lacke u. Chemikalien | Abfälle aus Renovierungs- und Umbaumaßnahmen | mineralische Abfälle wie Bauschutt/Beton/Erde | Altreifen |

Zu beachten ist:
+ für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen

Beim Neubau, Ausbau oder Abbruch entstehende ausschließlich mineralische Abfälle.

Dazu zählen: Mauerwerk | Ziegelsteine | Betonbruch | Fliesen und Kacheln | Dachziegel | Mörtel- und Putzreste | Waschbecken und Toiletten

Ausgeschlossenen sind: Gas- oder Porenbeton | Strohmatten und Rabitzdrahtwände | Holzreste | Gips- und Gipskartonplatten | Styroporplatten | asbesthaltige Materialien | teerhaltige Materialien

Zu beachten ist:
+ Bei Verunreinigungen durch ausgeschlossene Materialien erfolgt die Abrechnung als Baumischabfall.
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

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