Nestler Aktuelle Meldungen
14.01.2019 - Annahmekriterien für Abfälle:
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
unsere Annahmekriterien für Abfälle habe sich geändert, bzw. macht es sich erforderlich genauer darauf zu achten, dass die Abfälle nicht mit Störstoffen vermischt sind. Bei Nichtbeachtung können gegebenenfalls weitere Kosten für die Sortierung der Abfälle in Rechnung gestellt werden, bzw. kann auch die Annahme, bzw. die Abholung der Abfälle verweigert werden.
07.01.2019 - Hinweis zum Empfang von E-Mails:
Sehr geehrte Kunden, Geschäftspartner und Bewerber,
E-Mails mit bestimmten Dateianhängen in den Formaten doc | docx | dot | rtf | xls | xlsx | xlt | xla | ppt | pot | pps | ppa | htm| html | ausführbare Dateien, diverse Multimediaformate werden automatisch in Quarantäne gestellt und dem eigentlichen Empfänger erst mit einem Zeitversatz bis zu 24 Stunden nach Prüfung zugestellt, sofern der Absender plausibel und nachvollziehbar ist. E-Mails mit PDF-Dateianhängen erreichen den Empfänger auf direktem Weg. Sollte für uns die Prüfung der beigefügten Dokumente nicht möglich sein, lehnen wir diese E-Mail ab. Sie erhalten eine entsprechende Nachricht.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme. Weitere Informationen finden Sie auch hier!
18.12.2018 - Ausbildungsplätze für 2019 Online!
Ab sofort beginnt die Bewerbungsfrist für unsere Ausbildungsplätze in 2019!
Folgende Berufsbilder bieten wir an:
10 - Berufskraftfahrer Güterkraftverkehr (m/w)
1 Kaufmann/-frau für Büromanagement (m/w)
1 Kaufmann/-frau - Spedition und Logistikdienstleistung (m/w)
Mehr Informationen findest Du auf unserer Themenseite "Ausbildung".
27.07.2018 - Kundeninformation zur Annahme von Abfällen der Abfallschlüsselnummer 170203 und 170303* (Dachpappe)
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass wir ab sofort keine Dachpappenabfälle mehr ohne Analyse entgegennehmen können.
In der letzten Zeit wurde uns vermehrt mitgeteilt, dass Dachpappenabfälle mit
Asbestanteilen entsorgt wurden.
Die nachgeschalteten Aufbereitungsanlagen von unseren Partnern sind
ausschließlich für Dachpappenabfälle ohne Asbest geeignet und zugelassen.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die angelieferten Dachpappenabfälle diesen Vorgaben entsprechen.
Dabei muss ein Analyseverfahren gewählt werden, in dem die Einhaltung des
Grenzwertes < 0,1 Ma% Asbest nachgewiesen wird. Wir empfehlen die Methode nach VDI 3866.
Es ist je Baustelle/Anfallstelle bzw. je Charge (Behälter mit gesammelten
Kleinmengen) zwingend eine Analyse erforderlich!
Anlieferungen von teerhaltigen, als auch teerfreien Dachpappenabfällen können
somit nicht ohne Analyse bei uns angenommen werden. Gleiches gilt auch für die Abholung von Behältern mit diesen Abfällen.
Wir bitten um Kenntnisnahme. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zur Entsorgung teerhaltiger Dachpappenabfälle der Sonderabfallgesellschaft
Brandenburg/Berlin GmbH. Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gern unter 0351-20785802 oder per E-Mail zur Verfügung.










