Nestler Aktuelle Meldungen
27.07.2018 - Kundeninformation zur Annahme von Abfällen der Abfallschlüsselnummer 170203 und 170303* (Dachpappe)
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass wir ab sofort keine Dachpappenabfälle mehr ohne Analyse entgegennehmen können.
In der letzten Zeit wurde uns vermehrt mitgeteilt, dass Dachpappenabfälle mit
Asbestanteilen entsorgt wurden.
Die nachgeschalteten Aufbereitungsanlagen von unseren Partnern sind
ausschließlich für Dachpappenabfälle ohne Asbest geeignet und zugelassen.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die angelieferten Dachpappenabfälle diesen Vorgaben entsprechen.
Dabei muss ein Analyseverfahren gewählt werden, in dem die Einhaltung des
Grenzwertes < 0,1 Ma% Asbest nachgewiesen wird. Wir empfehlen die Methode nach VDI 3866.
Es ist je Baustelle/Anfallstelle bzw. je Charge (Behälter mit gesammelten
Kleinmengen) zwingend eine Analyse erforderlich!
Anlieferungen von teerhaltigen, als auch teerfreien Dachpappenabfällen können
somit nicht ohne Analyse bei uns angenommen werden. Gleiches gilt auch für die Abholung von Behältern mit diesen Abfällen.
Wir bitten um Kenntnisnahme. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zur Entsorgung teerhaltiger Dachpappenabfälle der Sonderabfallgesellschaft
Brandenburg/Berlin GmbH. Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gern unter 0351-20785802 oder per E-Mail zur Verfügung.
18.06.2018 - Wir nehmen Abschied von unserem Senior-Chef
Hans Nestler hinterlässt uns so vieles.
Es fällt uns leicht, ihn im Herzen in Erinnerung zu behalten.
Unvergessen bleibt sein Gespür für Richtig und Falsch vor und nach der Wende, für seine Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt die Geschicke in die Hände des Sohnes zu legen und sich trotzdem nicht aus der Verantwortung zurückzuziehen.
Unermütlich war er mit seinen Ratschlägen für unsere Mitarbeiter, aufmunternd mit seinem Humor und seinem Lachen.
In dankbarer und liebevoller Erinnerung und tiefem Mitgefühl für seine Ehefrau Barbara Nestler und Familie.
Die Geschäftsleitung und Belegschaft der H.NESTLER GmbH & Co. KG
03.05.2018 - IFAT München
Wir sind in diesem Jahr auf dem Gemeinschaftsstand der M.E.N. - Mittelständisches EntsorgerNetz, auf der größten Messe für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, mitvertreten.
Besuchen Sie uns auf der IFAT 2018 in München. Sie finden uns in Halle A6 | Stand 415 - Wir freuen uns auf Sie!

09.08.2017 - Informationen zur abfallrechtlichen Einstufung Dämmstoffen (Polystyrol- Dämmstoffe mit HBCD als Flammschutzmittel und ohne HBCD) ab dem 01.08.2017
Zum 24.07.2017 wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) und die Änderung der Abfallverzeichnisverordnung veröffentlicht. Diese Verordnung ist seit dem 01.08.2017 in Kraft. Gleichzeitig zum 01.08.2017 ist die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten. Beide Gesetzgebungen haben preisliche Auswirkungen auf die fachgerechte Entsorgung von Polystyrol als Dämmstoff unter der Abfallschlüsselnummer (ASN) 170604 und gemischte Bau- und Abbruchabfälle unter der ASN 170904. Ab sofort müssen nachfolgende Preisänderungen vollzogen werden:
ASN 170904| Baumischabfälleohne Polystyrol
Ihr derzeitiger Preis
ASN 200307 | Sperr-und Gewerbeabfall ohne Polystyrol
Ihr derzeitiger Preis
ASN 150106 | gemischte Verpackungen/Verpackungsstyropor
Ihr derzeitiger Preis
Aussortierung von Polystyrol
10,- EUR/m³ der angelieferten Menge
ASN 170604 | Polystyrol aus Abbruchmaßnahmen mit/ohne Anhaftung
240,- EUR/m³
ASN 170604 | Polystyrol sauber und nachweislich HBCD-frei in Klarsichtsäcken verpackt
30,- EUR/m³
Die Entsorgung HBCD-haltiger Polystyrole unterliegt, trotz Einstufung als nicht gefährlicher Abfall, der Nachweis- und Registrierpflicht. Diese muss auf elektronischem Wege erfolgen. Das heißt, die gesamte Entsorgungskette zwischen Abfallerzeuger, evtl. Zwischenlägern, Vorbehandlungsanlagen, Aufbereitungsanlagen und schlussendlich der finalen thermischen Verwertung muss über einenEinzel- oder Sammelentsorgungsnachweis mit Begleit- und/oder Übernahmescheinen dokumentiert werden. Darüber hinaus müssen Register geführt werden. Die Nachweis- und Registerpflicht betreffen sowohl den Abfallerzeuger, -beförderer sowie die Betreiber von Entsorgungsanlagen. Vorgenannte Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Das formelle Infoschreiben können Sie sich hier als PDF herunterladen.
Sollten Sie Fragen haben, stehen ihnen Ihre Kundenberater gern zur Verfügung.