Nestler Aktuelle Meldungen
22.05.2017 - Wichtige Informationen zur Gerwerbeabfallverordnung (GewAbfVO)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.08.2017 tritt die überarbeitete Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Die Änderungen treffen Sie als Gewerbetreibender und Abfallerzeuger unmittelbar.
Ziel des Gesetzgebers ist die getrennte Sammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Hiermit will der Gesetzgeber die Einhaltung der abfallrechtlichen Zielhierarchie gewährleisten, die die Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen gegenüber deren energetischen Verwertung in den Vordergrund stellt. Die neue Gewerbeabfallverordnung sieht im Wesentlichen für den Abfallerzeuger mehr und striktere Getrennthaltungspflichten sowie zahlreiche Dokumentationen vor.
Gemäß Gesetzesvorlage sind gewerbliche Siedlungsabfälle beim Abfallerzeuger in folgende wesentliche Fraktionen zu trennen:
1. Papier, Pappe und Karton,
2. Glas,
3. Kunststoffe,
4. Metalle,
5. Holz,
6. Textilien,
7. Bioabfälle nach § 3 Absatz 7 des Keislaufwirtschaftsgesetzes.
Die Dokumentation der Erzeuger ist wie folgt vorzunehmen:
1. für die getrennte Sammlung durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente,
2. für die Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle zur Vorbereitung, zur Wiederverwendung oder zum Recycling durch eine Erklärung desjenigen, der die Abfälle übernimmt, wobei die Erklärung, dessen Namen und Anschrift sowie die Masse und den beabsichtigten Verbleib des Abfalls zu enthalten hat, und
3. für das Abweichen von der Pflicht zur getrennten Sammlung durch eine Dar legung der technischen Unmöglichkeit oder der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit.
Die Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Anfallende Bau - und Abbruchabfälle sind beim Abfallerzeuger in folgende wesentliche Fraktionen zu trennen:
1. Glas (Abfallschlüssel 17 02 02),
2. Kunststoff (Abfallschlüssel 17 02 03),
3. Metalle, einschließlich Legierungen (Abfallschlüssel 17 04 01 bis 17 04 07 und 17 04 11),
4. Holz (Abfallschlüssel 17 02 01),
5. Dämmmaterial (Abfallschlüssel 17 06 04),
6. Bitumengemische (Abfallschlüssel 17 03 02),
7. Baustoffe auf Gipsbasis (Abfallschlüssel 17 08 02),
8. Beton (Abfallschlüssel 17 01 01),
9. Ziegel (Abfallschlüssel 17 01 02) und
10. Fliesen und Keramik (Abfallschlüssel 17 01 03).
Die Dokumentation der Erzeuger ist wie folgt vorzunehmen:
1. für die getrennte Sammlung durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente,
2. für die Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle zur Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling durch eine Erklärung desjenigen, der die Abfälle übernimmt, wobei die Erklärung dessen Namen und Anschrift sowie die Masse und den beabsichtigten Verbleib des Abfalls zu enthalten hat, und
3. für das Abweichen von der Pflicht zur getrennten Sammlung durch eine Darlegung der technischen Unmöglichkeit oder der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit
Die Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Zur Förderung dieser Ziele wurde erstmalig auch eine Androhung und Verhängung von Bußgeldern von bis zu 100.000,- € für etwaige Verstöße mit aufgenommen.
Gern unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Vorgaben.
Wir bieten Ihnen folgendes Servicepaket für Ihre komplette Abfallentsorgung an:
+ eine Vor-Ort-Begehung Ihrer Anfallorte durch einen geschulten Außendienstmitarbeiter der Firma Nestler,
+ Beratung des Kunden und Anfertigung einer individuell erstellten Dokumentation,
+ Berücksichtigung etwaiger Ausnahmebedingungen,
+ Abfallbilanz,
+ Verwaltung einer Sicherheitskopie Ihrer Dokumentationsunterlagen.
Bitte kontaktieren Sie Ihren Kundenberater oder melden Sie Ihren Bedarf an einer Beratung über info@nestler-online.de an.
Wir werden mit Ihnen gern einen Beratungstermin vereinbaren.
Für den Fall, dass Sie unser Informationsschreiben nicht erhalten haben, können Sie sich diese HIER als PDF-DOKUMENT herunterladen.
06.03.2017 - 5.- 7. April 2017 - TerraTec in Leipzig
In Kooperation mit dem Landesverband der Recyclingwirtschaft Sachsen e. V. (LVR) präsentieren wir uns 2017 wieder auf der TerraTec in Leipzig. Sie finden uns in der Glashalle untere Ebene | Stand C32/D32. Die Messe ist vom 5. bis zum 7. April von 9 - 17 Uhr geöffnet. Verschiedene Informationen zur Messe finden Sie Hier.
News & Impressionen von unserem Stand finden Sie auf unserer Facebook-Seite! | Anfahrts-/Geländeplan Messe Leipzig |

17.01.2017 - 4. Information zur Entsorgung von Polystyrol
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
am 16.12.2016 hat der Bundesrat ein Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten beschlossen. Dieser Beschluss wurde vom Bundeskabinett am 21.12.2016 bestätigt und in Kraft gesetzt.
Inhalt dieses Beschlusses ist eine zeitweilige Außerkraftsetzung der Deklaration von HBCD–haltigen Dämmstoffen als gefährlicher Abfall. Die Übergangsregelung ist für ein Jahr gültig. Unter Berücksichtigung der Annahmekriterien der Verwerter können wir Ihnen für nach-folgende Fraktionen ein freibleibendes Angebot unterbreiten.
Polystyrol HBCD frei mit entsprechendem Nachweis für stoffliche Verwertung 30,- EUR/m³
Polystyrol HBCD haltig aus Rückbau für thermische Verwertung bis 10m³ 70,- EUR/m³
Polystyrol HBCD haltig aus Rückbau für thermische Verwertung über 10m³ 120,- EUR/m³
Auf Grund des hohen Heizwertes vom Polystyrol entsteht bei Anlieferungen über 10 m³ ein erhöhter Aufwand bei der Konditionierung und Homogenisierung in Vorbereitung der thermischen Verwertung. Wir bemühen uns, die Marktentwicklung zu analysieren und Sie aktuell zu informieren.
Für den Fall, dass Sie unser Informationsschreiben nicht erhalten haben, können Sie sich diese HIER als PDF-Dokument herunterladen.
04.01.2017 - vom 2. - 5. März - HAUS 2017 in Dresden
Die größte regionale Baumesse Deutschland! Wir sind dabei!
Besuchen Sie uns vom 2. bis zum 5. März 2017 auf der HAUS 2017 in Dresden. Sie finden uns in Halle 1 | Stand B14. Die Messe ist vom 2. bis zum 5. März von 10 - 18 Uhr geöffnet. Verschiedene Informationen zur Messe finden Sie Hier oder auf unserer Facebook-Seite!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!










