Nestler Aktuelle Meldungen
20.12.2016 - 3. Information zur Entsorgung von Polystyrol
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
am 16.12.2016 hat der Bundesrat ein Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten beschlossen. Dieser Beschluss muss noch vom Bundeskabinett bestätigt werden und soll schnellstmöglich in Kraft gesetzt werden. Inhalt dieses Beschlusses ist eine zeitweilige Außerkraftsetzung der Deklaration von HBCD-haltigen Dämmstoffen als gefährlicher Abfall. Die Übergangsregelung soll für ein Jahr gültig sein. Es ist somit mit Veränderungen in der Entsorgung- HBCD haltiger Dämmstoffe zu rechnen. Zum heutigen Zeitpunkt sind noch keine Durchführungsbestimmungen bekannt. Der jetzige Entsorgungsweg kann von uns aufrechterhalten bleiben. Wir erwarten jedoch eine Veränderung der z.Z. anfallenden Kostenstruktur.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, HBCD- haltige Dämmstoffe bis zur endgültigen Kalkulationsfindung auf Ihren Baustellen zwischenzulagern. Wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich ein den neuen Bedingungen entsprechendes Entsorgungsangebot zu erarbeiten.
Für den Fall, dass Sie unser Informationsschreiben nicht erhalten haben, können Sie sich diese HIER als PDF-Dokument herunterladen.
19.09.2016 - 2. Information zur Entsorgung von Polystyrol
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
durch Verhandlungen konnten wir erreichen, dass eine Müllverbrennungsanlage (MVA) diesen Entsorgungsweg für Verpackungsmaterial aus Styropor aufrechterhält. Diese bedeutet, dass die in unserem Schreiben vom 14. September 2016 angekündigte notwendige Aussortierung von Verpackungspolystyrol somit entfällt unddafür keine Preissteigerung, bzw. Sortierkosten erhoben werden.
Für den Fall, dass Sie unser Informatiotionsschreiben nicht erhalten haben, können Sie sich dieses HIER als PDF-Dokument herunterladen.
Haben Sie Fragen? Unsere Kundenberater stehen Ihnen gern unter +49 351 20785802 mit Rat und Tat zur Seite!
14.09.2016 - Information über die Zusammensetzung von Baumischabfall
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
durch die Endverwerter wurden wir informiert, dass veränderte Annahmekriterien in den Müllverbrennungsanlagen (MVA) in Kraft gesetzt wurden und folgende Stoffe nicht mehr in den Baustellenmischabfällen vorhanden sein dürfen. Bei Verstoß gegen die Anlieferungskriterien erfolgt ein Ausschluss von der Anlieferung.
Daher muss von uns eine kostenpflichtige Aussortierung der Störstoffe durchgeführt werden und selbige, einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden.
Für den Fall, dass Sie unser Informatiotionsschreiben nicht erhalten haben, können Sie sich dieses HIER als PDF-Dokument herunterladen.
Haben Sie Fragen? Unsere Kundenberater stehen Ihnen gern unter +49 351 20785802 mit Rat und Tat zur Seite!
14.09.2016 - Information zur Wägung und Abrechnung von angelieferten Abfällen
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
hiermit informieren wir Sie über die die Vorgehensweise ab dem 1. Januar 2017 zum Wiegebetrieb und der Abrechnung von angelieferten Materialien unterhalb der Mindestlast an unseren Standorten.
Für den Fall, dass Sie unser Informatiotionsschreiben nicht erhalten haben, können Sie sich dieses HIER ALS PDF-DOKUMENT herunterladen.
Haben Sie Fragen? Unsere Kundenberater stehen Ihnen gern unter +49 351 20785802 mit Rat und Tat zur Seite!










